Konsensuale Streitbeilegung im öffentlichen Verfahrensrecht
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Seit dem 1. Januar 2007 normiert das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes in Art. 33b VwVG die gütliche Einigung. Auch einige kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetze kennen analoge Regelungen. Dennoch wird dieses Instrument im öffentlichen Verfahrensrecht kaum genutzt. Konsensuale Streitbeilegung stellt indes eine effiziente Art der Verfahrenserledigung dar und erhöht die Entscheidakzeptanz. Die Dissertation untersucht, wo das öffentliche Verfahrensrecht Raum für Konsenslösungen lässt und welche rechtsstaatlichen Schranken ihnen entgegenstehen. Sie zeigt die Handhabung von Einigungen und Vergleichen in der Praxis auf, wobei die Autorin auch auf ihre Erfahrung an einem Verwaltungsgericht zurückgreifen kann. Sodann wird dargetan, inwieweit Behörden und Gerichte Konsenslösungen einer Inhaltskontrolle unterziehen sollten. Info fürs Marketing: Autor: Dr. iur. Michèle Guth, Rechtsanwältin