Zur Besteuerung der öffentlichen Hand
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Die öffentliche Hand sieht sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung zugleich den Steuerungswirkungen des Steuerrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts ausgesetzt. Beide thematisieren unter dem Leitbild der Wettbewerbsneutralität die Abgrenzung des öffentlichen Sektors zur Privatwirtschaft. Die Diskurse zwischen beiden Rechtsgebieten sind dessen ungeachtet eigentümlich unterentwickelt. Michael Droege will vor dem Hintergrund dieses Befundes und seiner historischen Pfadabhängigkeiten die Bezüge zwischen der Besteuerung des Staates im Markt und der Regulierung der Marktteilnehmer im öffentlichen Wirtschaftsrecht, zwischen Steuer und den in Recht kondensierten Vorstellungen zur Ordnung der Wirtschaft in Erinnerung rufen. Am Referenzgebiet der Besteuerung der öffentlichen Hand ist die Studie ein Plädoyer, das Steuerrecht überhaupt als Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts wiederzuentdecken.