Die Reform der Komitologie durch den Vertrag von Lissabon
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Die Reform des als „Komitologie“ bezeichneten Systems der Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Europäische Kommission gilt seit seiner grundlegenden Neuausrichtung durch den Vertrag von Lissabon vorerst als abgeschlossen. Die Kontrolle der Kommission bei der Ausübung ihrer Befugnisse übernehmen dabei sowohl mitgliedsstaatliche Expertenausschüsse als auch der europäische Gesetzgeber. Anhand einer detaillierten Analyse von Art. 290 und Art. 291 AEUV geht Jakob Greiner der Frage nach, wer im institutionellen Dreieck der EU Gewinner und wer Verlierer der Reform ist. Im Fokus steht dabei auch die problembehaftete Abgrenzung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in der Praxis. Die Wahl zwischen beiden Handlungsformen durch Parlament und Rat folgt dabei weniger objektiven Kriterien, sondern ist vielmehr vom Ringen um politischen Einfluss bestimmt. Am Beispiel des hürdenreichen Zulassungsverfahrens gentechnisch veränderter Organismen zeigt der Autor zudem auf, dass das Reformziel einer stärkeren Kontrolle der Kommission durch die Komitologieausschüsse gerade in sensiblen Politikbereichen nur bedingt erreicht wurde.