Haftung und Paarbeziehung
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Familienrechtliche Paarbeziehungen bergen im Innen- wie im Außenverhältnis zahlreiche Haftungsrisiken, die bislang primär über das Deliktsrecht abgewickelt wurden. Augenfällig ist die fehlende Rückanbindung des Familienrechts an das allgemeine Schuldrecht. Claudia Mayer zeigt, dass auch familienrechtliche Rechtsverhältnisse normale Schuldverhältnisse sind. Die schuldrechtliche Einordnung erlaubt einen Rückgriff auf die Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts nicht nur in Bezug auf das Rechtsbehelfssystem, sondern auch zur Konkretisierung der Pflichten im Innenverhältnis. Vor allem die Erkenntnis, dass sich Paarbeziehungen auf die gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme konzentrieren und daraus eine Pflicht der Partner zur Aufklärung des anderen über alle beziehungswesentlichen Umstände resultiert, ermöglicht eine sachgerechte Lösung vieler seit langem diskutierter und rechtspolitisch umstrittener Fragen im Ehe- und Familienrecht.