Die Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung (§ 802b ZPO) und deren Bestand in der Insolvenz des Schuldners
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KlappentextDie effektive Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung ist ein zwingendes Erfordernis einer funktionierenden Rechtsordnung. Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht stellt zu diesem Zwecke verschiedene Instrumente zur Verfügung. Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurden Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung in § 802b ZPO als vorrangiges Ziel der Zwangsvollstreckung definiert. Seither sind derartige Vereinbarungen als Ausfluss einer gütlichen Erledigung ein unverzichtbares Instrument der Zwangsvollstreckung, bieten sie doch sowohl Schuldnern als auch Gläubigern Anreize. Die Leistungsfähigkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO darf jedoch nicht ausschließlich aus zwangsvollstreckungsrechtlicher Perspektive bewertet werden. Vielmehr müssen zwingend auch insolvenzrechtliche Aspekte in die Bewertung einfließen, da die Möglichkeit einer Insolvenzanfechtung derartiger Vereinbarungen kritischen Stimmen in der Literatur zufolge mit dem Postulat einer gütlichen Erledigung und deren herausgehobener Stellung unvereinbar erscheint. Der Autor untersucht die Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Ratenzahlungsvereinbarungen nach § 802b ZPO bestehen und berücksichtigt dabei in Bezug auf eine Insolvenzanfechtung insbesondere die Änderungen, die sich vor dem Hintergrund des 2017 verabschiedeten Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ergeben. Die durchgeführten Gesetzesreform wird dabei kritisch hinterfragt und eigene Lösungsalternativen entwickelt. Der Wert und die Risiken einer Ratenzahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung werden dabei umfassend beleuchtet.