Kant und Menschenrechte
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Zentrale Begriffe in der Menschenrechtsdebatte, wie Würde, Autonomie, Menschheit und Freiheit, sind zugleich charakteristisch für die praktische Philosophie Kants. Kant nimmt bei fast allen, zum Teil kontroversen philosophischen Menschenrechtstheorien auf die eine oder andere Weise die Rolle eines bedeutenden Bezugspunkts ein. Dies gilt nicht nur für die moralischen Begründungstheorien, sondern auch für die Vertreter der heute einflussreichen „Politischen Konzeption“ der Menschenrechte, die auf eine unmittelbare moralische Rechtfertigung der Menschenrechte verzichten. Es fragt sich jedoch sowohl in systematischer wie ideengeschichtlicher Hinsicht, ob und wenn ja, inwieweit das heutige Verständnis von Menschenrechten Kant zu verdanken ist. Lässt sich die verbreitete Meinung, dass Kants Gedanken die systematisch angemessensten für eine Begründung der Menschenrechte sind, bestätigen? Und worin bestehen die Schwierigkeiten oder auch die vernachlässigten Potenziale der Philosophie Kants für die aktuelle Menschenrechtsdebatte?