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Kommentar zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO)

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Unmittelbar auf die Bedürfnisse der Schulverwaltung zugeschnitten, unterstützt Sie dieser Kommentar bei der rechtssicheren Anwendung der Bayerischen Schulordnung. Praxisgerecht und leicht verständlich werden die Regelungen der BaySchO von einem erfahrenen Juristen erläutert. Mit dem Inkrafttreten der BaySchO am 01. August 2016 sind die alle Schularten betreffenden Rechtsvorschriften aus den jeweiligen Schulordnungen ausgeklammert und schulartübergreifend geregelt. Ferner wurden bestimmte Sachverhalte, wie z. B. Nachteilsausgleich und Notenschutz, jetzt erstmals in eine Schulordnung aufgenommen. Aus dem Inhalt: Was u. a. in der BaySchO geregelt wird: •Entscheidungsbefugnis der Schulleitung •Lehrerkonferenz, Ausschüsse und Klassenkonferenz •Schülermitverantwortung •Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten •Schulforum und Verbundausschuss •Allgemeiner Schulbetrieb •Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich •Verfahrenswiese mit Schülerunterlagen •Schulaufsicht

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Kommentar zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO), Christian Richter

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2017
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