Strafzwecke und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung
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Der wissenschaftliche Fortschritt in den Grundlagen des Strafzumessungsrechts ermöglicht es, den Blick auf deliktspezifische Besonderheiten – den »Besonderen Teil« des Strafzumessungsrechts – zu werfen. Die Arbeit beschäftigt sich hierbei mit dem Delikt der Steuerhinterziehung. Es wird untersucht, welche Strafzwecke bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind und welchen Einfluss fiskalische Zwecke – etwa im Rahmen von Verfahrensabsprachen – hierbei ausüben dürfen. Die geltende Strafzumessungstradition wird ausführlich dargestellt. Hierzu wird zum einen die detaillierte Rechtsprechung des BGH insbesondere auch zum »großen Ausmaß« i. S. v. § 370 III AO eingehend untersucht und gewürdigt. Zum anderen werden bekannte Straftaxen bzw. Strafzumessungstabellen sowie empirische Untersuchungen zur Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung gegenübergestellt. Ergänzt wird dies um eine eigene empirische Untersuchung zur Strafzumessung durch die Finanzämter im Strafbefehlsverfahren.