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Der Verwaltungsakt als Handlungsform der Auftrags- und Konzessionsvergabe

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Der Verwaltung stehen zur Bewältigung ihrer Aufgaben verschiedene Handlungsformen zur Verfügung. Auf dem Gebiet der Beschaffung hängt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 103 Abs. 1 GWB die Anwendbarkeit des Vergaberechts von dem Vorliegen eines „entgeltlichen Vertrages“ ab. Die Studie untersucht, ob neben der Handlungsform des Vertrages auch die des Verwaltungsaktes zum Einsatz kommen kann. Insoweit werfen sich sowohl vergaberechtliche als auch verwaltungsrechtliche Fragen auf. Vor diesem Hintergrund analysiert die Autorin die Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Beschaffungsverwaltungsaktes und stellt für vier ausgewählte Beschaffungssektoren dar, ob und unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsakte die Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Rechtsfolgen auslösen können. Die Untersuchung wendet sich an alle vom Vergaberecht betroffenen Kreise. Öffentliche Auftraggeber und potentielle Bieter profitieren von der Lektüre ebenso wie Rechtsanwälte und die Vergabekammern und -Senate.

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2017

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