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Die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG

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Das Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 hat das Institut der Allgemeinverbindlicherklärung erheblich verändert und erstmals die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen ausdrücklich normiert. Die Neufassung vereinfacht es einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären und damit auf die nichttarifgebundenen Außenseiter zu erstrecken. Daher ist erneut die Frage aufzugreifen, unter welchen Voraussetzungen die Tarifnormerstreckung verfassungsrechtlich zulässig ist. Dazu analysiert das Werk die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsstrukturprinzipien und diverse Grundrechte der Außenseiter. Der Verfasser legt dar, dass § 5 Abs. 1 und Abs. 1a TVG im Hinblick auf das Demokratieprinzip und die positive, negative und kollektive Koalitionsfreiheit sowie die Arbeitsvertragsfreiheit verfassungskonform auszulegen sind. Abschließend wird ausgeführt, wie § 5 Abs. 1 und Abs. 1a TVG verfassungskonform auszulegen und anzuwenden sind.

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2017

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