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Beschäftigtendatenschutz

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Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 gilt, nicht eigenständig geregelt. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Art. 88 EU-DSGVO für spezifischere Vorschriften zu personenbezogenen Arbeitnehmerdaten verantwortlich. Das Werk behandelt alle relevanten Bestimmungen zur Datenverarbeitung bei Mitarbeitern und berücksichtigt die Neuregelungen des Datenschutzgesetzes. Es bietet dem Leser eine praxisorientierte und zeitnahe Einführung in das neue Recht. Im Mittelpunkt steht die Kommentierung des neuen § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der dem derzeit gültigen § 32 BDSG entspricht. Die Kommentierung beleuchtet die wichtigsten Fallgruppen, darunter: Datenerhebung von Bewerbern (Internet-Recherche, Background Screening, medizinische Untersuchung), Überwachung im Arbeitsverhältnis, digitalisierte Personalakten, biometrische und Bewegungsdaten, Compliance, Fraud Prevention, besonders geschützte Daten, Kollektivvereinbarungen und Einwilligung als Rechtsgrundlage sowie Mitarbeiterdaten bei Unternehmenskäufen und Datenschutz in der Mitarbeitervertretung. Abschließend werden wichtige Materialien zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen kommentiert, wie die Äußerungen des Düsseldorfer Kreises und der Art. 29 Datenschutzgruppe.

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Beschäftigtendatenschutz, Christian Rolf

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2023
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