Deliktsrecht I
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Eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die §§ 823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der §§ 823 ff. BGB umfassend behandelt (z. B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität). § 823 I BGB ist als elementarer, strafrechtsähnlicher Grundtatbestand leicht erlernbar. Auch § 823 II und §§ 824 - 826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben § 831 BGB (Vorsicht beim Entlastungsbeweis!), der Haftung für Verrichtungsgehilfen, befasst sich der erste Band des Deliktsrechts auch mit der Mittäterschaft, Teilnahme und Beteiligung gem. § 830 BGB. Inhalt: Der Haftungsgrund des § 823 I BGB Der Haftungsgrund des § 823 II BGB Die Haftungsgründe der §§ 824 - 826 BGB Mittäter, Teilnehmer und Beteiligte, § 830 BGB Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
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