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Die Problematik eines nachteiligen Umgangs der Gesellschafter mit dem Vermögen ihrer GmbH, der zu einem Ausfall von Gesellschaftsgläubigern führt, ist seit Jahrzehnten ein Thema in Rechtsprechung und Literatur. Der Bundesgerichtshof hat mit der „Trihotel“-Entscheidung die Haftung für existenzvernichtende Eingriffe in § 826 BGB verortet. Der Verfasser kritisiert diese dogmatische Neuverortung im Vergleich zu früheren Lösungsansätzen und Alternativkonzepten aus der Literatur. Er untersucht die potenziellen Haftungsadressaten, die möglichen Erscheinungsformen der Mitwirkung an einem existenzvernichtenden Eingriff sowie die Haftungsgestaltung im Innen- und Außenverhältnis bei mehreren Tatbeteiligten, basierend auf dem aktuellen Haftungsmodell der Rechtsprechung. Zudem wird erörtert, wie abweichende Antworten entstehen können, wenn man dem literaturgestützten Ansatz einer Innenhaftung aufgrund der Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 276 BGB folgt. Der Verfasser zieht allgemeine deliktsrechtliche Haftungsgrundsätze heran, um gesellschaftsrechtlich hergeleitete Antworten zu hinterfragen und neue Begründungsansätze zu entwickeln, etwa zur Haftung von faktischen Gesellschaftern oder Leitungsorganmitgliedern. Zudem wird die Haftungsverteilung im Innenverhältnis zwischen mehreren Tatbeteiligten betrachtet, um zu klären, wann eine bestimmte Tatbeteiligung Haftung als Teilnehmer oder Täter begründe
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Konzeptionelle Grundlage und Adressaten der Existenzvernichtungshaftung in der GmbH, Uwe Becker
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- 2018
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