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Arbeitsvertragliche Entgeltflexibilisierung und aufsichtsrechtliche Institutsvorgaben

Eine Untersuchung unter besonderer Beachtung einseitiger Leistungsbestimmungsrechte

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Arbeitsvertragliche Sonderzahlungsabreden sind ein zentraler Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse, insbesondere in der Finanzdienstleistungs- und Bankenbranche, wo hohe Beträge häufig ausgeschüttet werden. Dies führt zu einer finanziellen Abhängigkeit der Beschäftigten von diesen Zusatzleistungen, während auch Arbeitgeber in eine gefährliche Abhängigkeit geraten, die sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten belasten kann. Die Weltfinanzkrise 2008 verdeutlichte diese Problematik, als exorbitante Boni der Investmentbanker in den Fokus der Medien rückten. Seither ist die flexible Gestaltung dieser Sonderzahlungen verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die Flexibilität bei arbeitsvertraglichen Sonderzahlungsabreden zunehmend eingeschränkt. Während das Gericht sich mit neuen „Flexibilisierungsinstrumenten“ auseinandersetzte und Arbeitgebern in bestimmten Fällen entgegenkam, wurden die bisherigen Spielräume für flexible Entgeltgestaltung, wie Freiwilligkeitsvorbehalte und Rückzahlungsklauseln, stark eingeengt. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und umfangreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben für Vergütungssysteme im Bankensektor entwickelt, die die Gestaltung von Sonderzahlungen beeinflussen. Diese Untersuchung beleuchtet die Auswirkungen dieser judikativen und legislativen Entwicklungen auf die Praxis der Arbeitsvertragsgestaltung.

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Arbeitsvertragliche Entgeltflexibilisierung und aufsichtsrechtliche Institutsvorgaben, Fabian Boensch

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2018
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