Rechtstheorie mit juristischer Methodenlehre
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Inhalt und Konzeption: Um gute Klausuren und Hausarbeiten zu schreiben, genügt es meist nicht, materielles Recht zu lernen und sich durch Klausurenkurse und Falltrainings die Gutachtentechnik anzueignen. Dieses Lehrbuch vermittelt als weitere Ergänzung des Studiums zusätzliches „Handwerkszeug“ und darüber hinaus ein wenig juristische „Allgemeinbildung“, indem es – illustriert durch zahlreiche Beispiele – Überlegungen zum Gegenstand des Studiums anstellt. Nach einer wissenschaftstheoretischen Einleitung, in der die Besonderheiten der Rechtswissenschaft gegenüber anderen Disziplinen herausgearbeitet werden, sind in Teil I die wichtigsten Entwürfe und Konzeptionen der Normlogik dargestellt. Dazu gehört vor allem die klassische Lehre von den Normen, von Tatbeständen und Rechtsfolgen und von der Rechtsordnung als Stufenaufbau. Teil II enthält eine vereinfachte Methodenlehre: Anhand aktueller Beispiele wird erklärt, wie man das Gesetz liest, einen Sachverhalt subsumiert und mit mehrdeutigen Texten verfährt. In Teil III zur Rechtspolitologie geht es um das Nachdenken über Grundfragen des Rechts.