Nebenbestimmungsfeindliche Verwaltungsakte
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Die Lehre von den 'nebenbestimmungsfeindlichen Verwaltungsakten' hat in der Rechtswissenschaft lange Traditionslinien, deren älteste bis zu den actus legitimi des Römischen Rechts zurückreichen. Weithin unangefochten ist der überkommene Ansatz, aus dem Prinzip der Rechtssicherheit bestimmte Typen 'nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte' herauszuschälen. Sebastian Traub stellt diesen 'typengebundenen' Ansatz umfassend auf den Prüfstand, auch in seinen Querbezügen zur zivilistischen Gestaltungsrechtslehre, und deckt dabei zahlreiche Unschärfen und dogmatische Brüche auf. Er führt die Dogmatik nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte weg von der Fokussierung auf Fallgruppen und prinzipiengeleitetes Rechtsdenken und grundiert sie begrifflich, normativ und methodologisch neu. Im Ergebnis eröffnet er für die behördliche Entscheidungspraxis erheblich flexibilisierte Möglichkeiten eigenständiger Gestaltung.
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Nebenbestimmungsfeindliche Verwaltungsakte, Sebastian Traub
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2018
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- Titel
- Nebenbestimmungsfeindliche Verwaltungsakte
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Sebastian Traub
- Verlag
- Mohr Siebeck
- Erscheinungsdatum
- 2018
- Einband
- Hardcover
- ISBN10
- 3161558227
- ISBN13
- 9783161558221
- Reihe
- Beiträge zum Verwaltungsrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Lehre von den 'nebenbestimmungsfeindlichen Verwaltungsakten' hat in der Rechtswissenschaft lange Traditionslinien, deren älteste bis zu den actus legitimi des Römischen Rechts zurückreichen. Weithin unangefochten ist der überkommene Ansatz, aus dem Prinzip der Rechtssicherheit bestimmte Typen 'nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte' herauszuschälen. Sebastian Traub stellt diesen 'typengebundenen' Ansatz umfassend auf den Prüfstand, auch in seinen Querbezügen zur zivilistischen Gestaltungsrechtslehre, und deckt dabei zahlreiche Unschärfen und dogmatische Brüche auf. Er führt die Dogmatik nebenbestimmungsfeindlicher Verwaltungsakte weg von der Fokussierung auf Fallgruppen und prinzipiengeleitetes Rechtsdenken und grundiert sie begrifflich, normativ und methodologisch neu. Im Ergebnis eröffnet er für die behördliche Entscheidungspraxis erheblich flexibilisierte Möglichkeiten eigenständiger Gestaltung.