Schlichte Hoheitsverwaltung
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Die erste umfassende Untersuchung zur schlichten Hoheitsverwaltung in Österreich. Die schlichte Hoheitsverwaltung ist ein weißer Fleck auf der Landkarte des Verwaltungsrechts. Durch Wissenschaft und Praxis von jeher vernachlässigt, hat diese Kategorie des Verwaltungshandelns mit 1.1.2014 ihre endgültige Anerkennung im Verfassungstext erfahren. In der schlichten Hoheitsverwaltung stellen sich vor allem zwei Fragen: Welche Eingriffe sind ihr zuzurechnen? Kann gegen Eingriffe Beschwerde geführt werden? Auf der Suche nach Antworten blickt die Arbeit auf bislang verstreute Quellen in Gesetz, Judikatur und Schrifttum und beschäftigt sich mit grundsätzlichen Abgrenzungsfragen. Konkrete gesetzliche Anpassungen werden dort vorgeschlagen, wo Lücken klaffen.