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Der Gesetzgeber hat mit dem BilMoG 2009 die größte Bilanzrechtsreform seit dem BiRiLiG 1985 vollzogen, um die Informationsfunktion der deutschen Handelsbilanz zu stärken und das Handelsbilanzrecht an die IFRS anzunähern. Dies führte zu tiefgreifenden Änderungen, insbesondere bei der bilanziellen Abbildung von Direktzusagen, die zuvor stark vom Steuerbilanzrecht geprägt waren. Während das Steuerbilanzrecht aufgrund der intendierten Steuerneutralität des BilMoG weitgehend unverändert blieb, besteht auch hier Reformbedarf. Die Untersuchung analysiert, inwieweit die Zielsetzungen des BilMoG hinsichtlich der bilanzielle Abbildung von Direktzusagen erreicht wurden und welche Unterschiede zu den IFRS bestehen. Das BilMoG hat die Informationsfunktion der Handelsbilanz gestärkt, insbesondere durch die zwingende Bewertung der Verpflichtungen aus Direktzusagen zum Erfüllungsbetrag und die Entkopplung von den steuerlichen Vorschriften des § 6a EStG. Dennoch gab es auch eine Weiterentwicklung handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsprinzipien, wie die Zeitwertbilanzierung von Deckungsvermögen. Es bestehen weiterhin signifikante Unterschiede zu den IFRS, die die Zielsetzung des BilMoG, das deutsche HGB zu einer echten Alternative zu den IFRS zu entwickeln, beeinträchtigen. Eine zeitgemäße Abbildung von Direktzusagen in der Steuerbilanz erfordert eine grundlegende Reform der steuerlichen Regelungen, wobei § 6a EStG als spezielle Norm
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Direktzusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in der nationalen und internationalen Rechnungslegung, Johannes Heiniz
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- 2018
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