Das Leistungsverzeichnis bei Bauwerkverträgen
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Die Beschreibung der vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Bauleistung ist das Kernstück eines jeden Bauwerkvertrages. Sie erfasst die Arbeitsergebnisse, die quantitativ und qualitativ vereinbart werden, somit das, was nach dem Vertrag gebaut werden soll. Genau diese Arbeitsergebnisse werden häufig in einem Leistungsverzeichnis definiert und festgelegt, was dessen herausragende Bedeutung in der Baupraxis und im Bauwerkvertragsrecht unterstreicht. Die vorliegende Freiburger Dissertation erfasst und beantwortet die wesentlichen Rechtsfragen, die sich bei Bauwerkverträgen rund um das Leistungsverzeichnis stellen. Sie soll eine Hilfestellung bieten, um rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Leistungsverzeichnissen zu vermeiden, zu lösen und haftungsrechtliche Problematiken zu klären. Autor: Carlo Peer