Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Gesamtwerk
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Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, „wer es genau wissen will“, wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 7 behandelt aus dem Schuldrecht die §§ 705-853, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.