Die internationale Zuständigkeit bei der Verletzung von Unionsschutzrechten
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Weltweit werden jährlich Nachahmungen in einem Volumen von ca. 250 Mrd. USD gehandelt. Die Europäische Union ist als eine der wirtschaftlich stärksten Regionen der Welt besonders betroffen. Allein das BIP der EU verliert durch Produktfälschungen schätzungsweise jährlich ca. 8 Mrd. Euro. Die zunehmende Verbreitung des Internets und die damit einhergehenden zusätzlichen Absatzmöglichkeiten lassen künftig sogar noch größere Schäden für die Volkswirtschaft erwarten. Neben den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten bietet auch das Unionsrecht die Möglichkeit, geistiges Eigentum zu schützen. Derzeit bestehen mit der Unionsmarke, dem Unionsdesign und der Unionssorte drei supranationale Schutzrechte. Mit dem Einheitspatent steht das vierte Unionsschutzrecht kurz vor der Entstehung. Die Unionsschutzrechte sind ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der EU; als wirtschaftliche Integrationsfaktoren tragen sie zur Verwirklichung des Binnenmarktes bei. Diese Rolle der Unionsschutzrechte macht deren effektiven Schutz unausweichlich. Die effektive Rechtsdurchsetzung beginnt stets mit der Suche nach den international zuständigen Gerichten. Diese Frage ist gerade bei der Verletzung von Unionsmarken, -designs und -sorten von erheblichem Interesse, da dort grundsätzlich die Gerichte aller 28 Mitgliedstaaten in Betracht kommen. Doch auch im Einheitspatent-Gerichtssystem wird untersucht werden müssen, ob die internationale Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts begründet ist. In seiner Arbeit zeigt Benjamin Hansen die Gerichtsstände bei der Verletzung von Unionsschutzrechten auf, benennt die in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme und führt diese einer Lösung zu.
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- ISBN
- 9783938057797