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Die Fortpflanzungsmedizin auf dem Prüfstand der europäischen Dienstleistungsfreiheit

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Anna-Katharina Wagner greift mit ihrer Dissertation ein seit Jahren kontrovers diskutiertes Thema auf und fügt ihm mit der Prüfung der aktuellen deutschen Rechtslage zur Fortpflanzungsmedizin am Maßstab der europäischen Dienstleistungsfreiheit eine neue Facette hinzu. Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die Nichtfinanzierung ausländischer Behandlungsmethoden, die zwar erfolgsversprechend, aber in Deutschland verboten sind oder nicht unter den Leistungskatalog der GKV fallen, stellt den Kern der Prüfung dar. Diese führt im Anschluss an die Feststellung der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Ergebnis dazu, dass die Verknüpfung der Leistungsversagung mit u. a. dem Verbot der Eizellspende, der postmortalen Befruchtung oder der Leihmutterschaft unverhältnismäßig und deshalb gemeinschaftswidrig ist.

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2018

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