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Die Verantwortung des Arbeitgebers für den sozialen Schutz in Russland

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Die Sozialversicherung lebt auch von einer Mitwirkung der Arbeitgeber. Diese Mitwirkung hat bis heute nichts an ihrer Bedeutung verloren. In einigen westeuropäischen Ländern werden vielmehr die Arbeitgeber stärker als früher in die Pflicht genommen, etwa bei Arbeitsunfällen und der Entgeltfortzahlung. In der UdSSR besaßen die „Arbeitgeber“ von vornherein eine andere Stellung: Sie waren Teile des Staates und konnten daher jederzeit mit der Erfüllung sozialrechtlicher Aufgaben befasst werden. Ziel des Tagungsbandes ist es, zu untersuchen, wie sich die Rolle des Arbeitgebers im System der sozialen Sicherheit Russlands im Vergleich zur Situation in der UdSSR verändert hat. Welche rechtliche Verantwortung wird den Arbeitgebern heute zugeschrieben? Hängen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche davon ab, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem Sozialversicherungsrecht und Arbeitsschutzrecht ordnungsgemäß erfüllt? Die Beantwortung dieser Fragen trägt ganz grundlegend zum Verständnis des russischen Sozialversicherungsrechts bei. Die Analyse der wesentlichen Aspekte des Themas aus russischer Sicht wird dann zusammenfassend aus deutscher Sicht eingeordnet und ergänzt.

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2018

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