Die Familienstiftung
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Stiftungen sind en vogue. Privatnützige Familienstiftungen sind sehr unterschiedlich geregelt. Sie helfen nur, wenn die jeweilige Rechtsordnung dem oder der Stifter/in ausreichende Planungssicherheit gewährt und die allgemeinen Rahmenbedingungen – insbesondere auch das Steuerrecht – akzeptabel sind. Die Dissertation von Julius Beck stellt handbuchartig die wesentlichen rechtlichen und praxisrelevanten Rahmenbedingungen für die privatnützige Familienstiftung der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar. Ausgangspunkt ist der Stifter und sein Wille, das Vermögen mittel- oder langfristig nach seinen Wünschen zu sichern und dafür die Organe der Familienstiftung zu bestimmen. Rechtliche Sicherheit seiner Vermögensübertragungen an die Stiftung bedeutet Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Erben des Stifters und den Anfechtungsmöglichkeiten von Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter des Stifters. Neben dem Stiftungszivilrecht ist eine privatnützige Familienstiftung teilweise der staatlichen Stiftungsaufsicht unterworfen. Beschrieben werden deshalb jeweils auch der Umfang und die Intensität des Stiftungsaufsichtsrechts der vier untersuchten Länder. Ergänzt wird die Darstellung durch das jeweils nationale Stiftungssteuerrecht, das sich bei der Errichtung, dem Bestand und der Auflösung einer privatnützigen Familienstiftung in den Rechtsordnungen der dargestellten Länder teils erheblich unterscheidet (z. B. Erbersatzsteuer in Deutschland, Stiftungseingangssteuer in Österreich, PVS in Liechtenstein). Die vier Länderportraits werden abgerundet durch einen Rechtsvergleich der wesentlichen Aspekte der privatnützigen Familienstiftung und der Besonderheiten der nationalen Gesetze.