Ehe und Familie für alle?
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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften und „Regenbogenfamilie“ im rechtlichen und gesellschaftlichen Wandel Gesellschaftliche und rechtliche Normen in den Bereichen Ehe und Familie waren in den vergangenen Jahrzehnten einem raschen und tiefgreifenden Wandel ausgesetzt. Vor allem in den letzten Jahren verlief die Gleichstellungsentwicklung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften mit einer ungeheuren Dynamik. Insbesondere seit Erlassung des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes (EPG) kam es zu einer immer stärkeren Annäherung von Regelungen für gleich- und verschiedengeschlechtliche Partnerschaften. Den vorläufigen Schlusspunkt dieser Entwicklung bildet die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch den Verfassungsgerichtshof mit 1.1.2019. Die vorliegende Arbeit leistet zunächst eine ausführliche und kritische Aufarbeitung der Entwicklung und des Status Quo. Sie behandelt das Eheverständnis und seine grundrechtlichen Rahmenbedingungen, das Partnerschaftsrecht, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen im Internationalen Privatrecht und das Recht der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Anschließend wird im Rahmen rechtssoziologischer Erwägungen zum Wandlungspotenzial von Ehe und Familie der Frage nachgegangen, ob der Ehe und der Familie jeweils ein unveränderliches „Wesen“ anhaftet oder ob es sich um veränderbare Konzepte handelt. Das Ergebnis dieser Untersuchung der rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellungsentwicklung ermöglicht es, das Erkenntnis des VfGH zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Begründung und Ergebnis nachzuvollziehen, und bildet die Grundlage für die Entwicklung grundrechtskonformer und sachgerechter Lösungsansätze de lege ferenda.