Imperium
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Die Europäische Union gilt in der staats- und völkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung „sui generis“. Mit Blick auf die Geschichte imperialer Ordnungen ist der Diskurs über das Wesen der Europäischen Union aber stets unvollständig geblieben, obwohl diese wesentliche gemeinsame Merkmale haben. Dazu gehören neben ihrer Supranationalität und der Ausübung von Macht über andere Staaten die Ausdehnung und Entgrenzung ihrer Ordnung, ihr Universalismus und ihre innere kulturelle Vielfalt sowie die damit einhergehenden Differenzierungen der Verfassungen, Verträge und Rechtsordnungen zwischen Zentrum und Peripherie. Der vergleichende Blick auf das Römische und Britische Reich, daneben auch das Heilige Römische Reich und andere imperiale Gebilde offenbart mitunter erstaunlich aktuelle Parallelen zum Prozess der Europäischen Integration.