Die Sanktionierung der flexiblen Frauenquote in Großunternehmen
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Frauen in Führungspositionen sind unterrepräsentiert. Das hat den Gesetzgeber im Jahr 2015 zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote veranlasst. Sie beruht auf einem Zwei-Säulen-Modell: Für Großunternehmen hat der Gesetzgeber eine starre Geschlechterquote in Höhe von mindestens 30 Prozent eingeführt. Sie gilt für Aufsichtsräte aller Gesellschaften in den Rechtsformen der AG und KGaA, die sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine flexible Frauenquote geschaffen, die Gegenstand dieser Dissertationsschrift ist. Sie erfasst alle Gesellschaften, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, mithin neben der AG und der KGaA auch die GmbH, die Genossenschaft, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), die Societats Europaea (SE) und die europäische Genossenschaft (SCE). Die flexible Frauenquote gilt zudem neben dem Aufsichtsrat einer Gesellschaft auch für das geschäftsführende Organ sowie für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Sie funktioniert wie folgt: Die Gesellschaftsorgane bestimmen eine Zielgröße, die innerhalb einer Umsetzungsfrist zu erreichen ist. Zielgröße und Umsetzungsfrist werden in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Wird die Zielgröße nach Ablauf der Umsetzungsfrist verfehlt, sind die Gründe dafür anzugeben. Die Ziele des Gesetzgebers, die er mit der Einführung einer Frauenquote verfolgt, sind gesellschaftspolitischer Natur. Dennoch hat die Frauenquote ihre normative Ausprägung im Gesellschaftsrecht gefunden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese gesellschaftspolitisch motivierten Neuregelungen mit den gesellschaftsrechtlichen Sanktionsmechanismen durchgesetzt werden können. Diesem Konflikt nimmt sich die Dissertation an und untersucht die gesellschaftsrechtlichen Sanktionsmechanismen im Zusammenhang mit der flexiblen Frauenquote. Anhand der gewonnen Erkenntnisse wird abschließend eine Bewertung vorgenommen, ob die gesellschaftspolitisch motivierte Frauenquote mit den gesellschaftsrechtlichen Sanktionsmechanismen effektiv durchgesetzt werden kann.