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Die Parallelverbindlichkeit als abstraktes Schuldversprechen und akzessorisches Kreditsicherungsmittel

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In der Praxis wird zur Besicherung von Konsortialdarlehen häufig die Parallelverbindlichkeit als Kreditsicherheit eingesetzt. Diese Konstruktion sieht ein abstraktes Schuldversprechen vor, das eine akzessorisch abhängige Forderung begründet. Ziel ist es, die Handelbarkeit der gesicherten Darlehensforderungen zu erleichtern, insbesondere im internationalen Forderungshandel, wo Darlehensforderungen oft durch Novation übertragen werden. Diese Übertragung führt zu einem kurzzeitigen Untergang der Forderung des Veräußers und einer Neubegründung beim Erwerber. Eine akzessorische Sicherheit würde in dieser Zeit untergehen, weshalb die Abstraktion der Parallelverbindlichkeit diesen Nachteil verhindern soll. Allerdings wirft das abstrakte Schuldversprechen, das auf eine akzessorisch abhängige Forderung abzielt, aus der Perspektive des deutschen Zivilrechts erhebliche Wirksamkeitsbedenken auf. Die im BGB geregelten akzessorischen Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft nach § 765 BGB, legen nahe, dass akzessorische Rechte nur durch kausale Rechtsgeschäfte begründet werden können. Der Verfasser untersucht die Zusammenhänge zwischen Abstraktion, Kausalität und Akzessorietät von Sicherungsrechten, um die Zulässigkeit der Parallelverbindlichkeit zu prüfen. Abschließend werden Alternativen für die Finanzierungsbranche aufgezeigt, um die Risiken der Parallelverbindlichkeit zu umgehen.

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Die Parallelverbindlichkeit als abstraktes Schuldversprechen und akzessorisches Kreditsicherungsmittel, Christoph Zimmermann

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Erscheinungsdatum
2018
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