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Die private Kartellrechtsdurchsetzung in Form von Schadensersatzprozessen hat in den letzten zehn Jahren sowohl in Deutschland und Europa als auch in China an Bedeutung gewonnen. Diese Studie untersucht die chinesischen Regelungen zur Passivlegitimation bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen und stellt die Rechtslage in Deutschland vor, um das Verständnis für dieses komplexe Thema zu fördern. Zwei zentrale Fragen zur Passivlegitimation werden behandelt: Erstens, wenn eine Tochtergesellschaft an Kartellverstößen beteiligt war, kann der Geschädigte dann auch die Muttergesellschaft in Anspruch nehmen? Im chinesischen Recht ist die Passivlegitimation der Muttergesellschaft eng mit der Durchgriffshaftung verbunden. Zweitens, haftet nur das Unternehmen für Kartellverstöße, oder kann der Geschädigte auch von handelnden natürlichen Personen oder verantwortlichen Organen Schadensersatz verlangen? Laut dem chinesischen Antimonopolgesetz (AMG) gibt es keine zivilrechtliche Haftung für natürliche Personen. Das chinesische Gesellschaftsgesetz regelt die zivilrechtliche Haftung von Organen juristischer Personen, beschränkt diese jedoch auf die Haftung gegenüber dem Unternehmen und nicht gegenüber Dritten. Die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung von Geschäftsleitern im Kontext von Monopolhandlungen ist mit strafrechtlichen Sanktionen im AMG verknüpft. Die Passivlegitimation von Staatsunternehmen im deutschen Kartellrecht ist kein sp
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Passivlegitimation bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen nach dem chinesischen Recht, Yun Zhang
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- 2018
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