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Datenschutzrechtliche Grenzen der Aufgabenwahrnehmung des Betriebsrats

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Der Arbeitnehmerdatenschutz entwickelt sich in den Unternehmen, befeuert durch die rasante technische Entwicklung und prominenter Datenschutzskandale, in den letzten Jahren zu einem Dauerthema. Mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat das Thema nochmals zusätzlich an Brisanz und Aktualität gewonnen. Dabei liegt der Fokus der Diskussion in Wissenschaft und Rechtsprechung bisher jedoch fast ausschließlich auf dem Arbeitgeber als Verantwortlicher für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Die Rolle des Betriebsrates als Datenverarbeiter im Betrieb und damit die Frage nach dem Datenschutz im Betriebsratsbüro führte in der juristischen Auseinandersetzung dagegen ein Schattendasein. Dies wird jedoch weder der Tatsache gerecht, dass der Betriebsrat im Grunde über denselben Datenbestand verfügt wie der Arbeitgeber und im Übrigen keine Veranlassung für die Annahme besteht, dass der Betriebsrat nicht dem Geltungsbereich von BDSG und DSGVO unterliegt. Gleichzeitig offenbart sich in der Datenverarbeitung des Betriebsrats auch ein Grundkonflikt zwischen kollektiver Interessenswahrnehmung zum Schutze der Arbeitnehmer, wie es das Betriebsverfassungsrecht verfolgt, und dem Ziel der Gewährleistung wehrhafter individueller Selbstbestimmung in Bezug auf die persönlichen Daten, das dem Datenschutzrecht zugrunde liegt. An dieser Stelle setzt die Studie an. Zunächst wird umfassend auf das systematische Verhältnis von BDSG und BetrVG, insbesondere im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats und den Vorrang betriebsverfassungrechtlicher Normen, eingegangen. Hierauf aufbauend wird anhand konkreter Datenverarbeitungsvorgänge geprüft, in welchem Umfang und in welcher Weise der Betriebsrat zur Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Arbeitnehmerdaten berechtigt ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage nach den Auswirkungen datenschutzrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die tägliche Betriebsratsarbeit. Dies betrifft sowohl technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen im Betriebsratsbüro als auch die Wahrnehmung der Betroffenenrechte der Arbeitnehmer (bspw. Auskunft, Löschung) gegenüber dem Betriebsrat. Abschließend wird auf die Überwachung des Betriebsrats bei der Datenverarbeitung sowie die Folgen eines Datenmissbrauchs eingegangen. Auch wenn diese Untersuchung die Fragestellungen im Schwerpunkt auf Grundlage des bis zum 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht behandelt, bleibt die DSGVO sowie die Neufassung des BDSG nicht außen vor. Vielmehr wird in den einzelnen Kapiteln jeweils auf die Implikationen der neuen Rechtslage eingegangen.

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2018

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