Die Rückrufpflicht des Herstellers – unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen »Pflegebetten«-Rechtsprechung
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Geht von einem in den Verkehr gebrachten Produkt eine Gefahr aus, ist der Hersteller im Rahmen der Produzentenhaftung zu einer Abwehrreaktion verpflichtet. Diese kann von einer Warnung bis hin zu einem Rückruf reichen. Trotz der großen Praxisrelevanz von Rückrufen ist die Bestimmung des Pflichtenumfangs im Einzelfall äußerst schwierig. Das liegt vor allem an der hierzu kaum vorhandenen Rechtsprechung. Von der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgehend – im Jahr 2008 äußerte sich der BGH im »Pflegebetten«-Urteil erstmalig zum Umfang der Reaktionspflichten – werden in der vorliegenden Arbeit abstrakte Kriterien und Fallgruppen abgeleitet, um den Pflichtenumfang des Herstellers besser bestimmen zu können. Weiter werden Konsequenzen für die Haftungssituation in einem Produkthaftungsfall dargestellt. Die Arbeit wurde mit dem Schmitz-Nüchterlein-Förderpreis der Anwaltskammer Nürnberg (2017) ausgezeichnet.