Privatrechtsgeschichte
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Das Lehrbuch stellt die historische Entwicklung der wesentlichen Institutionen des Privatrechts in Deutschland seit der Rezeption des römischen Rechts bis zur Gegenwart dar. Behandelt werden Problembereiche, die für die individualrechtlichen Beziehungen in einem entwickelten menschlichen Gemeinwesen besonders regelungsbedürftig sind. Dabei werden teils eine bemerkenswerte Kontinuität, teils aber auch verschiedenartige Lösungen für identische Probleme aufgezeigt, die unter sozialen und ökonomischen Verhältnissen praktiziert wurden. Vorteile auf einen Blick: dient dem Verständnis des geltenden Rechts auf der Grundlage seiner Entstehungsbedingungen, stellt den Gegenwartsbezug her, um die Zeitgebundenheit juristischer Lösungen zu veranschaulichen, ermöglicht das Verständnis des jeweils in seiner Zeit tatsächlich geübten Rechts und belegt die Gebundenheit des Rechts an seine sozialen und ökonomischen Entstehungszusammenhänge.