Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes im Vergleich Deutschland - Österreich
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Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Juni 2017 von der Juristischen Fakultät der Universität Salzburg als Dissertation angenommen. Das Rigorosum fand am 28.09.2017 statt. Der Zitierstil und die Abkürzungen folgen den in Österreich für juristische Arbeiten üblichen AZR – Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen samt Abkürzungsverzeichnis, AZR, 7. Aufl 2012, Verlag Manz, Wien. Auf die danach vorgesehenen Kursivierungen wurde aus drucktechnischen Gründen verzichtet. Die vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vom 20.07.2017 durch Änderung von § 1353 Abs 1 Satz 1 BGB beschlossene sog. „Ehe für alle“ wurde in der vorliegenden Arbeit noch nachträglich eingearbeitet. Durch sie ergeben sich allerdings keine grundlegenden Änderungen, da vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften iSd LPartG weiter bestehen bleiben, solange die Partner diese nicht nach § 20a LPartG in eine Ehe umwandeln. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Prof. DDr. DDr. h. c. Johannes Michael Rainer, Universität Salzburg, für die überaus wohlwollende Hauptbetreuung der Arbeit und die mir bei deren Erstellung gewährte „freie Hand“. Ebenso herzlich danke ich Frau Prof. Dr. Marianne Roth, Universität Salzburg, für die von ihr im Rahmen der Nebenbetreuung der Arbeit gegebenen hilfreichen Hinweise. Beiden danke ich zudem für die überaus großzügig gewährte Frist zur Abgabe der Arbeit, die es mir ermöglicht hat, die Dissertation neben der Betreuung meines Sohnes fertigzustellen, für die kurzfristige Erstellung der Gutachten sowie für die überaus angenehme Atmosphäre des zusammen mit Herrn Prof. Dr. Peter Mader, Universität Salzburg, dem ebenfalls mein Dank gilt, durchgeführten Prüfungsgesprächs. Ganz besonders danke ich Herrn Prof. Dr. Martin Löhnig, Universität Regensburg, zum einen für die Anregung zur Aufnahme des Doktoratsstudiums an der Universität Salzburg und den Themenvorschlag, zum anderen auch für die freundliche Bereitschaft zur Veröffentlichung der Arbeit im Rahmen der vorliegenden, von ihm herausgegebenen Schriftenreihe. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich auch bei der Universität Salzburg, insbesondere den Mitarbeiterinnen des Prüfungsreferats, sowie bei Frau Martina Pachler, für die bei allen auftretenden Fragen stets freundlich gewährte Unterstützung. Dank schulde ich zudem der Universitätsbibliothek Regensburg, deren Angebot mir auch als externer Nutzerin in weitem Umfang zur Recherche und für Ausleihen zur Verfügung stand. Ganz herzlich danke ich auch meinem langjährigen Partner Herrn Roland Kerscher für das Korrekturlesen der Arbeit und seine Unterstützung in zahlreichen anderen Bereichen. Gewidmet ist diese Arbeit unserem gemeinsamen Sohn Dominik, dessen Geburt mein Leben auf ganz wunderbare Weise verwandelt und bereichert hat und dessen Betreuung mir erst eigentlichen Zugang zur Thematik der vorliegenden Arbeit verschafft hat. Regensburg, im Dezember 2017