Ärztliche Aufklärungs- und Informationspflichten
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Die ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflichten wurden 2013 in § 630e und § 630c BGB kodifiziert. Sie sind im Behandlungsvertrag wesentlich detaillierter geregelt als in den meisten anderen zivilrechtlichen Vertragstypen. Darüber hinaus kommt ihnen aufgrund der betroffenen höchstpersönlichen Rechtsgüter eine elementare Bedeutung zu. Die umfangreiche und ausdifferenzierte Rechtsprechung hierzu sollte ausweichlich der Gesetzesbegründung im Wesentlichen ohne inhaltliche Änderungen kodifiziert werden. Nicola Hegerfeld untersucht, ob dem Gesetzgeber dies (gut) gelungen ist und an welchen Stellen eine bessere Regelung möglich gewesen wäre. Sie unternimmt eine systematische und umfassende Analyse der verschiedenen Pflichten in Bezug auf ihre Abgrenzung voneinander sowie auf Gegenstand, Umfang, Modalitäten und Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes.