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Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft im Lichte des Art. 6 Abs. 1 Alt. 1 GG

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Art. 6 Abs. 1 Alt. 1 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Welches verfassungsrechtliche Verständnis dem Ehebegriff allerdings zugrunde liegt, darüber schweigt sich das Grundgesetz aus. Die Autorin untersucht, ob Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 Alt. 1 GG erfasst werden. Diese Frage wurde auch durch die Einführung der „Ehe für Alle“ zum 1. Oktober 2017 nicht beantwortet. Denn wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt, bleibt sie weiterhin wirksam bestehen. Dabei wird herausgearbeitet, ob sich eine der klassischen Auslegung nachgelagerte Gesamtbetrachtung der Auslegungsergebnisse auf ihre Vereinbarkeit mit sämtlichen objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes eignen würde, einer ergebnisgeleiteten Norminterpretation dogmatisch entgegenzuwirken. Die Untersuchung schließt mit der Entwicklung und Anwendung eines eigenen Lösungsansatzes, der den Versuch unternimmt, auf der Grundlage des Konkordanzgedankens einen normativ geleiteten Begründungsdiskurs zur Konzeption des Rechtsgutsgehalts von Art. 6 Abs. 1 Alt. 1 GG zu entwickeln und im konkreten Fall anzuwenden.

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2018

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