Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft
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Das Recht der Hauptversammlung wurde durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) mit 1. 8. 2009 einer umfassenden Reform unterzogen. Was das konkret für Sie bedeutet, finden Sie in diesem Handbuch: Fachwissen zur Hauptversammlung nach dem AktRÄG 2009 - übersichtlich und praxisbezogen dargestellt konkrete Handlungsempfehlungen, Hinweise und Checklisten - aufgrund jahrelanger Erfahrung und Expertise des Autors Textbeispiele für die Einberufung und die notwendige oder empfehlenswerte Satzungsanpassung sowohl - für die börsenotierte AG als auch - für die nicht börsenotierte AG - sowie für die Gestaltung der Internetseite der börsenotierten AG So kann nichts schiefgehen: Das Wesentliche auf einen Blick durch ein Leitsystem mit gezielten Hinweisen bei jedem Absatz: In welchem Bereich ist diese Stelle zu beachten? Einberufung, Satzungsanpassung, Internetseite, zwingend in die Einberufung etc
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Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, Rupert Brix
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2009
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- Titel
- Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Rupert Brix
- Verlag
- Manz
- Erscheinungsdatum
- 2009
- ISBN10
- 3214005537
- ISBN13
- 9783214005535
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Das Recht der Hauptversammlung wurde durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) mit 1. 8. 2009 einer umfassenden Reform unterzogen. Was das konkret für Sie bedeutet, finden Sie in diesem Handbuch: Fachwissen zur Hauptversammlung nach dem AktRÄG 2009 - übersichtlich und praxisbezogen dargestellt konkrete Handlungsempfehlungen, Hinweise und Checklisten - aufgrund jahrelanger Erfahrung und Expertise des Autors Textbeispiele für die Einberufung und die notwendige oder empfehlenswerte Satzungsanpassung sowohl - für die börsenotierte AG als auch - für die nicht börsenotierte AG - sowie für die Gestaltung der Internetseite der börsenotierten AG So kann nichts schiefgehen: Das Wesentliche auf einen Blick durch ein Leitsystem mit gezielten Hinweisen bei jedem Absatz: In welchem Bereich ist diese Stelle zu beachten? Einberufung, Satzungsanpassung, Internetseite, zwingend in die Einberufung etc