Lohnwucher im Strafrecht
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Fragen und Diskussionen, welche den Kernpunkt des Lohnniveaus betreffen, nämlich seine Höhe, polarisieren unsere Gesellschaft. Hintergrund ist die immense Bedeutung der Lohnhöhe für die private Gestaltung des Lebens eines jeden einzelnen. Schließlich benötigt die weit überwiegende Mehrheit der abhängig Beschäftigten das monatlich erzielte Einkommen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von sich und den zugehörigen Familien. Zu geringe Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen werden strafrechtlich sanktioniert nach § 291 Abs. 1 StGB. Hiernach ist strafbar, wer sich, unter Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen, Vermögensvorteile sichert, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der eigenen Leistung stehen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des auffälligen Missverhältnisses ist somit dem Grunde nach der Maßstab zur Beurteilung des Lohnwuchers im Arbeitsverhältnis. Philip Betschinger stellt den Straftatbestand des Lohnwuchers dar und arbeitet neue Lösungsansätze zur Konkretisierung des auffälligen Missverhältnisses heraus.