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Die Rechtsstellung des Anlegeraktionärs der SICAV

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Vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) regulierte das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) grundsätzlich nur den sogenannten vertraglichen Anlagefonds. Gesellschaftsrechtliche Formen der kollektiven Kapitalanlage waren nicht spezialgesetzlich geregelt. Mit Inkrafttreten des KAG wurde die SICAV als neue Gesellschaftsform in das schweizerische Recht eingeführt, die gemäss Legaldefinition unter anderem auf ein im Voraus bestimmtes Kapital sowie auf eine im Voraus bestimmte Anzahl Aktien verzichtet und eine zwingende Unterteilung in Unternehmer- und Anlegeraktien kennt. Die innovative Doppelrolle des Anlegeraktionärs als Anleger einer kollektiven Kapitalanlage und Aktionär einer Gesellschaft birgt verschiedene, bislang ungeklärte Rechtsfragen. Diese Berner Dissertation arbeitet die Rechtsstellung des Anlegeraktionärs der SICAV unter besonderer Berücksichtigung des Publikumsanlegers wissenschaftlich auf. So wird zum einen aufgezeigt, welche Rechte dem Anlegeraktionär im kollektivanlage- bzw. gesellschaftsrechtlichen Kontext zustehen, zum anderen aber auch, welche Pflichten ihm aus seiner Stellung als Anlegeraktionär erwachsen.

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2018

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