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Die Beschwerde im Erbscheinsverfahren

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Als einheitliches Rechtsmittel gegen alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde gemäß §§ 58 bis 69 FamFG vorgesehen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der im FamFG geregelten Verfahrensarten stellen sich bei einer Beschwerde in einer bestimmten Verfahrensart jeweils spezifische Probleme, deren Lösung sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt. Die Arbeit befasst sich speziell mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen im Erbscheinsverfahren und geht dabei insbesondere auf die Fragen nach Umfang und Zielen der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung im Rahmen der Begründetheit sowie nach den Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschwerde ein. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen werden abschließend übergeordnete Grundsätze zum Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abstrahiert.

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2018

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