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Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

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Das gesetzliche Personengesellschaftsrecht hat sich in Teilen seit der ursprünglichen Kodifikation von BGB und HGB kaum weiterentwickelt. Darum mehren sich die Reformüberlegungen. Der 71. Deutsche Juristentag 2016 hat sich mit der Thematik befasst und die große Koalition die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen. Andere Länder, wie z. B. Österreich, haben bereits reformiert. Eines der Problemfelder ist das der Gewinnverteilung, wo sich Gesetzesrecht und Praxis besonders auseinanderentwickelt haben. Das deutsche Gesetzesrecht normiert vier verschiedene Gewinnverteilungsmaßstäbe für GbR und PartG, OHG, KG und stille Gesellschaft. Im absoluten Regelfall werden diese aber abbedungen und überwiegend durch eine Gewinnverteilung im Verhältnis der Einlagen ersetzt. Das dispositive Recht wird offenkundig nicht als interessengerecht erachtet. Die Arbeit erläutert, welche Probleme das gegenwärtige Gewinnverteilungsrecht aufwirft. Was ist beispielsweise eine Vorabdividende und welche negativen Folgen kann sie haben? Was soll „angemessenes Verhältnis“ bei der Kommanditgesellschaft bedeuten? Diese Fragen lassen sich nur mit einem Blick auf die historische Entwicklung der Normen klären. Überraschend ist dabei, wie weit sich etwa die Gewinnverteilung nach Köpfen zurückverfolgen lässt. Die Arbeit kontrastiert des Weiteren das gegenwärtige Gesetzesrecht mit der Kautelarpraxis und zeigt auch hier problematische Entwicklungen auf. Im Anschluss daran wird rechtsvergleichend ein Blick auf andere Jurisdiktionen geworfen, um anhand von Gestaltungspraxis und ausländischen Reformerfahrungen einen Vorschlag für eine Regelung de lege ferenda zu entwerfen. Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.

Buchvariante

2018, hardcover

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