Wörterbuch für Eisenbahn-Verwaltungsbeamte Ausgabe 1957
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Da Wörterbücher ganz allgemein für sich das Recht in An spruch nehmen dürfen, niemals vollständig zu sein, wird hier dem Eisenbahnverwaltungsbeamten zunächst eine anspruchslose Samm lung von rund 100 erläuterten Fachausdrücken und Abkürzungen ge boten. Die Auswahl ergab sich aus der engen Anlehnung an den Inhalt des Jahrgangs 1957 des Archivs für Eisenbahnwesen. Findet die Sammlung Anklang und nach Möglichkeit auch Mitarbeiter unter ihrem Leserkreis, so wird sich ihre Abrundung und Vervollständigung in den folgenden Jahrgängen von selbst ergeben. Die Schriftleitung des Archivs tür Eisenbahnwesen STICHWORT· VERZEICHNIS Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Archiv-Jahrgangs 1957 Abschreibung Im allgemeinen ist unter Abschreibung eine Rechenoperation zu verstehen, die bei Gebrauchsgütern eine eingetretene Wertminderung zum Ausdruck bringen soll. Die Abschreibung stellt niemals eine eindeutig bestimmte Zahlengröße dar. Sie läßt sich nur schätzen, weil weder der Verschleiß der Güter, noch ihre Entwertung durch äußere Ereignisse (Strukturänderung, neue Erfindungen) exakter Rechnung zu gänglich sind. Von einer „Methode ohne Abschreibung“ spricht man, wenn durch ausreichende Erneuerung der Gebrauchsgüter dafür gesorgt wird, daß keine \Vcrt minderung eintritt. V gl. Festwert und Erneuerungsrechnung.