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Die Schweiz in ihrer Beziehung zur EU
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Am 23. Juni 2016 votierten die Briten für „leave“. Dieser als „Brexit“ bezeichnete Austritt aus der EU bedarf eines „Scheidungsvertrages“, erfolgt jedoch spätestens mit Ablauf der in Art 50 EUV vorgesehenen Zwei-Jahres-Frist. Erst nach erfolgreicher Übereinkunft über die Trennungsmodalitäten werden die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien berücksichtigt. Dabei stellt sich mitunter die Frage, ob dem bilateralen Vertragswerk der Schweiz mit der EU eine gewisse Vorbildfunktion zukommen könnte.
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2019
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