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Bereits im Jahr 2002 ist mit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) ein erster Schritt in Richtung der rechtlichen Anerkennung von Verträgen über die entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen gelungen, um Prostitution und die darin Tätigen gesellschaftlich wie rechtlich zu entdiskriminieren, sie vom Stigma der Sittenwidrigkeit zu befreien und ihre rechtliche wie soziale Stellung zu stärken. Dies gelang jedoch nur partiell und führte nicht zuletzt eher zu mehr Regelungsunsicherheit als zu einer klaren, rechtsicheren Struktur. Im Jahr 2017 sollte dieses Vorhaben mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) komplettiert werden. Kernstück des ProstSchG ist der verwaltungs- und ordnungsrechtliche Schwerpunkt mit seinen Vorschriften über eine individuelle Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte, die Erlaubnispflichtigkeit von Prostitutionsstätten und einer spezifischen Betriebserlaubnis. Nicht nur das Gesetz selber, sondern auch die mit ihm einhergehenden (rechtlichen) Veränderungen sind bemerkenswert. Quelle: Klappentext
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Die rechtliche Situation der Prostituierten in Deutschland, Stefanie Schüchel
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- Erscheinungsdatum
- 2018
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