Auschwitz und Staatssicherheit
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Das Vernichtungslager Auschwitz steht für den industriemäßig organisierten Massenmord an den europäischen Juden, eine schwere Hypothek für die beiden deutschen Nachkriegsstaaten. Die DDR-Führung versuchte, allein der Bundesrepublik hierfür die historische Verantwortung zuzuschieben und thematisierte die westdeutschen Versäumnisse bei der Ahndung der Verbrechen bevorzugt in ihrer Propaganda. Die Strafverfolgung im eigenen Land wurde jedoch der Dimension der Verbrechen und den Erwartungen der Überlebenden auch nicht gerecht. Die Studie betrachtet den Umgang der DDR mit „ihren“ Auschwitz-Fällen, insbesondere ihre widersprüchliche Strafverfolgungspraxis. Dabei zeigt sich in der Phase der DDR-Gründung zunächst ein starker Ahndungswille, aber gleichzeitig eine willkürliche und weithin untaugliche Wahrheitsfindung. Drakonische Bestrafungen selbst bei zweifelhafter strafrechtlicher Schuld stehen neben unterlassener Strafverfolgung in tatsächlich schweren Fällen. Später galt die Ahndung von NS-Verbrechen im eigenen Land als weitgehend erledigt, bei jedem in der DDR entdeckten Täter drohte ein Glaubwürdigkeitsverlust. Folgerichtig wurden entsprechende Informationen von der Staatssicherheit unter Verschluss gehalten. Ließ sich ein Fall nicht verbergen, wie 1966 beim Auschwitz-Arzt Horst Fischer, reagierte man schnell und hart, um den überlegenen Ahndungswillen der DDR zu demonstrieren. Aber in anderen Fällen wurde die Verwicklung von Ostdeutschen in NS-Verbrechen von der Geheimpolizei unter den Teppich gekehrt. So blieben auch Personen, die in den im Vernichtungslager Auschwitz begangenen Völkermord involviert waren, in der DDR ungeschoren.
Parameter
- ISBN
- 9783946572251