Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten
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Checkliste 17 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten berücksichtigt die Neuregelungen in § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und dem neuen IDW EPS 450 n. F. (Stand: 14.12.2016). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: - Musterprüfungsbericht für die Konzernabschlussprüfung Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und des IDW EPS 450 n. F. (Stand 14.12.2016) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Konzernprüfungsberichte eingesetzt werden. - Muster-Testatsexemplar - Checkliste für die Anfertigung von Konzernprüfungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Konzernabschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. - Checkliste für die Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Konzernprüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. - Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung der Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS WP/vBP). - Literaturverzeichnis Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).