Shoot-Out-Klauseln im deutschen GmbH-Recht
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Shoot-Out-Klauseln kommen in der zweigliedrigen Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Anwendung, an der beide Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt sind. Sie dienen der schnellen und nachhaltigen Lösung solcher Konflikte zwischen den Gesellschaftern, die sich nur dadurch lösen lassen, dass einer der Gesellschafter die Gesellschaft verlässt. Diese Lösung erfolgt dadurch, dass ein Gesellschafter die Gesellschaftsanteile des anderen Gesellschafters erwirbt. Wer von beiden Käufer und wer Verkäufer ist, steht vor Beginn des „Shoot-Out“ noch nicht fest und wird erst durch das in der Shoot-Out-Klausel geregelte Verfahren festgelegt. Nach einem Überblick über den Begriff der Shoot-Out-Klausel sowie der Entstehungsgeschichte und den Erscheinungsformen solcher Klauseln geht es im zweiten Abschnitt um die durch Shoot-Out-Klauseln geregelten Interessen und im dritten Abschnitt um die Nachteile von Shoot-Out-Klauseln. Der vierte Abschnitt grenzt diese Klauseln von anderen Möglichkeiten der Konfliktlösung ab, insbesondere von dem Streitschlichtungsverfahren der Mediation. Nach diesen Vorarbeiten wird dann im fünften Abschnitt die Zulässigkeit von Shoot-Out-Klauseln erläutert, bevor der sechste und letzte Abschnitt Fragen zur Gestaltung einer Shoot-Out-Klausel beantwortet.