Die Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten im Strafverfahren
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Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Der Zweck einer wahrheitsbasierten, verfahrensökonomischen, konsequenten und effektiven Strafverfolgung steht dabei mit der Sprach- und Ortsfremdheit von Beschuldigten in einem nicht unerheblichen natürlichen Konflikt. Die Arbeit behandelt das strafprozessuale Verfahren in seinem gesamten Anwendungsbereich vom ersten Kontakt der Strafverfolgungsbehörden mit dem Tatverdächtigen über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens, die Durchführung der Hauptverhandlung, den Akt der Strafzumessung und Rechtsfolgenbestimmung, bis hin zur Vollstreckung samt Strafvollzug. Insofern wird auch den vielschichtigen Komponenten einer supranationalen Einkleidung verschiedener Rechtspositionen und der Ausstrahlungswirkung des Art. 18 AEUV besondere Beachtung geschenkt.