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Die Bedeutung des Datenschutzrechts bei Beweisverboten in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Eine Darstellung anhand der Rechtsprechung zu „Dash-Cams“

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In den letzten Jahren wurde intensiv diskutiert, inwieweit Zivil- und Arbeitsgerichte rechtswidrig erlangte Beweismittel nutzen dürfen, insbesondere im Hinblick auf Dash-Cams – kleine Kameras in Fahrzeugen, die kontinuierlich die Umgebung filmen. Der Verfasser beleuchtet diese Debatte und analysiert die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018, die besagt, dass der Einsatz von Dash-Cams einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf, die nur bei datenschutzfreundlicher technischer Konfiguration möglich ist. Er gibt einen Überblick über verschiedene Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Dash-Cam-Aufnahmen und Beweismitteln. Kritisch hinterfragt er die gängige „Abwägungslösung“, die besagt, dass es in ZPO und ArbGG kein Beweisverwertungsverbot gibt und die Verwertbarkeit von einer Abwägung der grundgesetzlich geschützten Interessen abhängt. Der Autor entwickelt eine datenschutzrechtliche Lösung, die davon ausgeht, dass die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel dem Datenschutzrecht unterliegt und sich daher durch datenschutzrechtliche Normen rechtfertigen muss. Er untersucht die Rechtslage vor und nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und beleuchtet den Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers für Beweisverwertungsverbote nach der DS-GVO.

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Die Bedeutung des Datenschutzrechts bei Beweisverboten in Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit, Johannes Knaut

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2019
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