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Steuerberatervergütung

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„Bewährtes bewahren und Neues entwickeln“ könnte die Überschrift über die vollständig neu entwickelte Handausgabe der Bundessteuerberaterkammer zum Steuerberatervergütungsrecht lauten. Im Jahre 1982 ist die amtliche Ausgabe der Bundessteuerberaterkammer anlässlich der Einführung des damaligen „Steuerberatergebührenrechts“ erstmals erschienen und in der Folge sukzessive anlässlich der jeweiligen gesetzlichen Weiterentwicklung der Vergütung des Steuerberaters neu aufgelegt worden. Im Laufe dieser Jahrzehnte ist aus der ursprünglichen kleinen kompakten Handausgabe ein umfassendes Kompendium zum Steuerberatervergütungsrecht entstanden. Dieses Bewährte, nämlich die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Steuerberater seine Vergütung herleitet, ist erhalten geblieben und jetzt durch den Titel noch verstärkt unterschrieben. Die Bundessteuerberaterkammer legt hiermit eine Handausgabe zur „Steuerberatervergütung“ vor, die nicht nur, wie die frühere Überschrift vermuten ließ, die StBVV, sondern auch die zunehmend in den Blickpunkt geratenen sonstigen Vergütungsregelungen für die vereinbaren Tätigkeiten beinhaltet. Die wichtigste weitere Quelle zum Vergütungsrecht der Steuerberater, nämlich das RVG, ist mit seiner zentralen Funktion weiter gestärkt worden. In dem sogenannten Praktikerteil findet man nun nicht mehr nur die Vergütungsregelungen für finanzgerichtliche Verfahren, sondern auch für andere gerichtliche Verfahren, in denen der Steuerberater erlaubterweise seinen Mandanten vertreten kann, wie zum Beispiel vor den Verwaltungsgerichten, den Sozialgerichten oder auch bei Bußgeld- und Steuerstrafverfahren. Die Weiterentwicklung der Handausgabe zeigt sich jedoch vor allem im Kernbereich, nämlich im Bereich der Steuerberatervergütung an sich. Hier ist der Textteil gestrafft worden. Insbesondere sind die amtlichen Begründungen auf ein Minimum reduziert worden, nämlich auf diejenigen Positionen, die auch heute noch für das Verständnis der Vorschriften eine Bedeutung haben. Auf Begründungen, die im Zeitablauf bereits zu Selbstverständlichkeiten geworden sind, konnte verzichtet werden, sodass der Text insgesamt lesbarer geworden ist. Im Mittelpunkt der Überarbeitung stand naturgemäß der Praktikerteil zum Steuerberatervergütungsrecht. Hier wurde die Zahl der Register deutlich erhöht, um einen schnelleren Zugriff zu den zutreffenden Vorschriften zu erhalten. Materiell wurden jedoch auch Regelungen zum Vergütungsrecht aufgenommen, die nicht direkt aus der StBVV, sondern aus anderen Gesetzen, insbesondere aus dem Steuerberatungsgesetz herrühren — so, um nur wenige zu nennen, die Themen Erfolgshonorar oder Abtretung. Durch diese Maßnahmen wurde der Kompendiumscharakter der Handausgabe erweitert. Die praktische Anwendung soll jedoch auch durch weitere Maßnahmen unterstützt werden, etwa durch die Zusammenfassung von Begriffen mit dem gleichen Wortstamm, wie z. B. Anmeldung, die jedoch aus verschiedenen Rechtsquellen, etwa Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Anmeldung von Auslandssachverhalten, herrühren, weil das Praktikergebot für uns Leitlinie war. Zu dieser Zielsetzung gehört auch, dass bei der Tabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur diejenigen Werte (Zehntelsätze) ausgedruckt sind, die tatsächlich in der Praxis Anwendung finden können.

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