Verwarnungspflicht vor Kündigung gemäss GAV-Vorschrift
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Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass vertragliche Kündigungsbeschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. In einigen GAV wird sodann ausdrücklich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zuerst zu verwarnen hat, bevor er ordentlich kündigen kann. Die Statuierung von Verwarnungspflichten in GAV kann aber höchst komplexe Fragen aufwerfen. Die vorliegende Arbeit lokalisiert die Probleme, welche sich in Zusammenhang mit Verwarnungsklauseln in GAV stellen, und legt die aktuelle Rechtslage dar. Des Weiteren werden die Vor- und Nachteile von Verwarnungspflichten vor der ordentlichen Kündigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgezeigt. Schliesslich sollen die abgegebenen Empfehlungen und Checklisten helfen, die erkannten Probleme im Umgang mit Verwarnungspflichten gemäss GAV in Zukunft zu vermeiden.